Lohnsteuer?
Sensationell - ich muss nun endlich die Lohnsteuer für die 2 Monate "freier Dienstnehmer", der ich ja letztes Jahr war, abführen.
Meine Frage ans Finanzamt: wie tua i des?
Ihre Antwort:
Die Einkünfte als freier Dienstnehmer sind in der Einkommensteuererklärung E1 und der Beilage E1a (= strukturierte Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung) anzuführen.
Informationen dazu finden Sie im Selbständgenbuch
Nachdem ich, nach genauerem studieren beider Formulare, feststellte, mich auf diesen überhaupt nicht auszukennen, beschloss ich, mir dieses Selbständigenbuch anzusehen.
Ein PDF mit 88 Seiten.
Ich lese Nietzsche, ich lese Faust, und auch die Schriften des Herrn Nervenfein sowie die AGBs diverser Netzbetreiber waren stets leichte Kost für mich. Aber diese Broschüre.... da hätte ich gleich den Koran im Original lesen können... verstanden hätte ich genauso viel.
Meine Frage ans Finanzamt: wie tua i des?
Ihre Antwort:
Die Einkünfte als freier Dienstnehmer sind in der Einkommensteuererklärung E1 und der Beilage E1a (= strukturierte Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung) anzuführen.
Informationen dazu finden Sie im Selbständgenbuch
Nachdem ich, nach genauerem studieren beider Formulare, feststellte, mich auf diesen überhaupt nicht auszukennen, beschloss ich, mir dieses Selbständigenbuch anzusehen.
Ein PDF mit 88 Seiten.
Ich lese Nietzsche, ich lese Faust, und auch die Schriften des Herrn Nervenfein sowie die AGBs diverser Netzbetreiber waren stets leichte Kost für mich. Aber diese Broschüre.... da hätte ich gleich den Koran im Original lesen können... verstanden hätte ich genauso viel.
kepkezkem - 12. Jan, 01:20









